Stl. Förderung
für energetische Gebäudesanierung

Profitieren von den steuerlichen
Fördermöglichkeiten

Sicht- und Sonnenschutz reduziert und spart Heizkosten im Winter, sowie Kosten für Kühlung im Sommer. Mit der Steuerermäßigung für energetische Sanierung wird außenliegender Sicht- und Sonnenschutz aktuell staatlich gefördert. Zielsetzung ist hierbei

innerhalb der nächsten zehn Jahre die Renovierungsquote zu verdoppeln und den Energieverbrauch bis 2030 um 18% zu reduzieren. Erfahren Sie hier, wie Sie zu der Förderung gelangen und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Steuerliche Förderung
Im Überblick

 

  • Energieverbrauch reduzieren
  • Förderung für Bestandsgebäude (ab 10J)
  • Förderung bis zu 20% der Investitionssumme
  • Reduzierung der Steuerlast (Einkommenssteuererklärung)

 

 

Förderfähige Produktvielfalt

 

Seit Januar 2020 werden Rolläden, Raffstoren, ZipScreens sowie Maßnahmen

zur Gebäudeautomatisation mit bis zu 20 % der Investitionssumme gefördert.

 

 

 

 

In 4 Steps
zur Förderung

  • Förderfähigkeit prüfen | Gut zu wissen

    • Was wird gefördert?

      Der Ersatz oder erstmalige Einbau von außenliegendem Sonnenschutz mit optimierter Tageslichtversorgung, sowie damit verbundene Sonnenschutz-Steuerungen.

      Gefördert werden nur die Leistungen von Fachunternehmen und die Kosten des durch ein Fachunternehmen verbrauchten Materials.

       

    • Wie hoch ist die Förderung?

      Die Förderung beträgt 20 % der Rechnungssumme, bzw. maximal 40.000 € über drei Jahre verteilt, bei einer Gesamtinvestition von maximal 200.000 €.

      Die Förderung nach §35c EStG ist nicht mit anderen Ermäßigungen oder Förderugen (beispielsweise durch die KfW und die Pauschalabschreibungen für haushaltsnahe Dienstleistungen) kombinierbar.

    • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

      Bei Bestandsgebäuden muss der Bauantrag / die Bauanzeige mindestens zehn Jahre her sein. Das Gebäude muss sich in Deutschland befinden. Der Antragssteller muss Eigentümer, Pächter oder Mieter sein. Der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2 muss erfüllt sein.

      Mehr erfahren >

       

  • Beratung durch Fachunternehmen | Förderung planen

    Welche Sanierungsmaßnahmen stehen akut an? Welche sind später sinnvoll, und wie greifen die einzelnen Maßnahmen ineinander? Solche Fragen tauchen bei sehr vielen Sanierungsanlässen frühzeitig auf. Grundsätzlich ist es daher empfehlenswert, von Beginn an eine qualifizierte Energieberatung in Anspruch zu nehmen.

    Im Rahmen der Beratung wird ein individueller Sanierungsfahrplan für das Haus erarbeitet. Auch für diese Beratung und den Fahrplan, gibt es eine hohe Förderung, sodass es sich in jedem Fall lohnt.

     

    Die Kosten für den Energieberater werden mit 50 % bezuschusst. Eine Liste zertifizierter Energieberater finden sie hier >

     

    Unabhängig davon ist es jedoch auch möglich ohne Energieberater, direkt mit einer einzelnen geförderten Sanierungsmaßnahme zu starten.

  • Förderung beantragen | Für alle die Förderungen wollen

    Die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung wird als Teil der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend gemacht. Eine vorherige Antragstellung ist deshalb nicht erforderlich. Der Förderantrag wird durch Vorlage des Überweisungsbelegs über die Rechnungssumme und schriftliche Bestätigung des Fachhandwerkers gestellt.

     

    Mustervorlage Finanzamt > 

  • Fachhändler beauftragen | Fachhändler finden

    Gerne vermitteln wir Ihnen einen Fachpartner in Ihrer Nähe. Hier gelangen Sie zum Kontaktformular >

     

     

Downloads für die Energieberatung

physikalische Daten

 

Fachpartner Suche

Wir suchen den passenden FOLGNER Partner vor Ort für Ihre Bedürfnisse.

 

Fachpartner suchen