BEG
Förderungen

Profitieren mit Förderungen für effizienten Sonnenschutz

Sonnenschutz reduziert Heizkosten im Winter, sowie Kosten für Kühlung im Sommer. Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird außenliegender Sonnenschutz aktuell staatlich gefördert. Zielsetzung ist hierbei innerhalb der nächsten zehn Jahre die

Renovierungsquote zu verdoppeln und den Energieverbrauch bis 2030 um 18% zu reduzieren. Erfahren Sie hier, wie Sie zu der Förderung gelangen und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

 

BEG- Förderung
Im Überblick

 

  • Energieverbrauch reduzieren

  • Förderung für Bestandsgebäude (ab 5J)

  • Förderung bis zu 15 % der Investitionssumme

  • Mit individuellem Sanierungsplan (ISFP) 5% +

 

 

Förderfähige Produktvielfalt

 

Seit Juli 2021 werden Rolläden, Raffstoren, ZipScreens sowie Maßnahmen zur Gebäudeautomatisation

(z.B. Smart Home Systeme)  mit bis zu 15 % der Investitionssumme gefördert.

 

 

In 4 Steps zur Förderung

 

Im Rahmen des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung, wurden mehrere Förderprogramme zusammengefasst. Darunter Förderprogramme des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Mit dieser Maßnahme wurde das Antragsverfahren erleichtert und Anreize für energieeffizientes Bauen deutlich erhöht.

  • Förderfähigkeit prüfen | Gut zu wissen

    • Was wird gefördert?

      Der Ersatz oder erstmalige Einbau von außenliegendem Sonnenschutz mit optimierter Tageslichtversorgung, sowie damit verbundene Sonnenschutz-Steuerungen.


      Förderfähige Produkte:
      Rolladen | Raffstore | ZipScreen | Smart Home


      Gefördert werden nur die Leistungen von Fachunternehmen und die Kosten des durch ein Fachunternehmen verbrauchten Materials.

    • Wie hoch ist die Förderung?

      Für die Einzelmaßnahmen (EM) an der Gebäudehülle beträgt die Förderung 20% der Investitionssumme.

      Dabei beträgt das Mindestinvestitionsvolumen 2.000 € (brutto) und die maximale Höhe der förderfähigen Kosten bei Wohngebäuden 60.000 € (brutto).

      Jeweils pro Wohneinheit und Jahr.

    • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

      Bei Bestandsgebäuden muss der Bauantrag / die Bauanzeige mindestens fünf Jahre her sein.
      Das Gebäude muss sich in Deutschland befinden.
      Der Antragssteller muss Eigentümer, Pächter oder Mieter sein.
      Der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2 muss erfüllt sein.


      Weitere Informationen finden Sie hier >

  • Energieberater kontaktieren | Förderung planen

    Welche Sanierungsmaßnahmen stehen akut an? Welche sind später sinnvoll, und wie greifen die einzelnen Maßnahmen ineinander? Solche Fragen tauchen bei sehr vielen Sanierungsanlässen frühzeitig auf. Grundsätzlich ist es daher empfehlenswert, von Beginn an eine qualifizierte Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Im Rahmen der Beratung wird ein individueller Sanierungsfahrplan für das Haus erarbeitet. Auch für diese Beratung und den Fahrplan gibt es eine hohe Förderung, sodass es sich in jedem Fall lohnt.


    Unabhängig davon ist es jedoch auch möglich, direkt mit einer einzelnen geförderten Sanierungsmaßnahme zu starten.
    Bevor Anträge für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle gestellt werden können, muss zwingend ein zertifizierter Energie-Berater hinzugezogen werden. Dieser erstellt eine technische Projektbeschreibung (TPB), mit der die beantragte Maßnahme genau erläutert wird. Durch den Energie-Berater erhalten Sie eine TPB-Identifikationsnummer, welche Sie für die Antragsstellung benötigen.


    Die Kosten für den Energieberater werden mit 50 %, max. 5.000 € (brutto), bezuschusst.


    Eine Liste zertifizierter Energieberater finden sie hier >

  • Förderung beantragen | Für alle die Förderungen wollen

    Der Förderantrag wird online über das BAFA gestellt.

    Das Antragsformular finden Sie  hier. 

  • Fachhändler beauftragen | Fachhändler finden

    Gerne vermitteln wir Ihnen einen Fachpartner in Ihrer Nähe. Hier gelangen Sie zum Kontaktformular >

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